Landesmittel zum Ehrenamt

Über die Vergabe der Landesmittel zur Förderung des freiwilligen ehrenamtlichen Engagements in der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz

Die drei Diakonischen Werke/Landesverbände in Rheinland-Pfalz erhalten regelmäßig für das laufende Kalenderjahr Mittel vom Land Rheinland-Pfalz, um das freiwillige Engagement zu fördern. Grundlage der Bewilligung ist § 44 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung sowie die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 20.12.2002. Ergänzend gilt die Richtlinie der LIGA RLP vom 01.01.2005 (siehe Richtlinien Liga). Hier finden Sie die Rahmenbedingungen für die Maßnahmen und Angaben zu förderfähigen Ausgaben. Mit Ihrer Antragstellung und der Bewilligung einer Zuwendung finden die genannten Rechtsgrundlagen auch auf Ihre Einrichtung als Letztempfänger der Landesmittel Anwendung. Der Förderbereich erstreckt sich auf die Felder der sozialen Dienste bzw. der sozialen Hilfen. Die Förderschwerpunkte haben die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements zum Ziel. Bitte beachten Sie, dass die Widmung der Gelder auf die Freie Wohlfahrtspflege abzielt, somit können rein kirchliche Themen nur über die Kirche, nicht über die vorliegenden Landesmittel finanziert werden.

 
Der Ablauf des Vergabeverfahrens:
  1. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Förderanfrage. Um eine Einschätzung zu  ihrem Förderbereich vornehmen zu können, bitten wir Sie um kurze Skizzierung Ihres Vorhabens anhand unseres Online-Fragebogens über den folgenden Link: Fördermittelantrag. Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.10.) für Ihren Förderantrag. Dies ist eine Ausschlussfrist! Nach dem erfolgreichen Absenden des Antrags erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail über den Eingang.
     
  2. Nach dem Eingang Ihres Antrages erhalten Sie einen Zwischenbescheid per Mail, ob eine Förderung möglich ist und Ihre Antragsnummer, die Sie für die weitere Bearbeitung bitte vorhalten.
     
  3. Bei positivem Zwischenbescheid füllen Sie bitte das Online-Formular für den Verwendungsnachweis aus: Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.12.) für Ihren Verwendungsnachweis. Dies ist eine Ausschlussfrist!
    Wir weisen darauf hin, dass in dem Verwendungsnachweis nachvollziehbar sein soll, wie die Mittel eingesetzt wurden, auch bei evtl. Änderungen. Der Verwendungsnachweis bildet auch die Grundlage einer Rechnungsprüfung, so dass Sie Belege ggfs. entsprechend vorhalten müssen.
     
  4. Danach entscheidet der Koordinierungsausschuss der drei Landesverbände über die eingegangenen Förderanträge. Aufgrund der Vielzahl der Antragstellungen können die förderfähigen Anträge nur anteilig bedient werden. Die Auszahlung der vom Koordinierungsausschuss gewährten Zuwendungssummen erfolgt im Januar.

Wenn Sie Fragen zur Förderungsfähigkeit der Projekte oder zum Antragsverfahren haben sollten, wenden Sie sich gerne an: Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz  - Frau Natale - Tel.: (06131) 32741-20 - Fax: (06131) 32741-99 Mail: yvonne.natale@evkirchen-diakonie-rlp.de